
© Landeskirche Hannovers
Möchten Sie in Ihrer Kirchengemeinde mitarbeiten und sich engagieren?
Möchten Sie in der christlichen Gemeinschaft der Gemeinde mitwirken?
Melden Sie sich gerne bei den Kirchenvorständen Ihrer Gemeinde !
Im nächsten Frühjahr wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand - Wahltag ist der 10.03.2024.
Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Mitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten.
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann für den Kirchenvorstand kandidieren, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands (also am 1. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt. Und wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.
Die Kirchenvorstandswahl 2024 bietet erstmals neben der Allgemeinen Brief- und Urnenwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen: Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt.
Die Mindestzahl der zu wählenden Personen in einem Kirchenvorstand liegt bei drei. Die Wahlvorschläge können jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden.
Die Mindestzahl der zu wählenden Personen in einem Kirchenvorstand liegt bei drei. Die Wahlvorschläge können jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden.
Weitere Informationen in gedruckter Form werden von der Landeskirche zur Verfügung gestellt und sind zusätzlich auf der Website www.kirchemitmir.de abrufbar.